Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300,00 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 200,00 € und 360,00 €. In diesem Preis sind allerdings sämtliche Nebenkosten (EDV-Kosten, Fahrtkosten, Porto/Telefon, …) enthalten. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt zwischen 100,00 € und 200,00 € – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.

Kostenübernahme eines Unfallgutachtens

Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des KFZ-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter 700,00 €, handelt es sich um einen Bagatellschaden. Die Einschaltung eines Sachverständigen kann daher entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Kostenübernahme bei Kaskoschäden

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter. Einige Rechtsschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

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